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Pferderückgaberecht

Hallo,

ich hatte vor ein paar Monaten schon mal gefragt , wie das ist mit dem Rückgaberecht. Meine Freundin hatte für fast 5000 EUR einen Wallach gekauft , der sich nachher als problempferd entpuppte, steigen durchgehen ect, keiner kam mit ihm zurecht und der Händler wollte ihn nicht zurücknehmen weil er darauf verwies das Pferd im Auftrag von einer Fr.Dr.... verkauft hat. Der Wallach wurde dann im Sommer an eine junge Frau verkauft die viel Zeit hatte und sich seiner annahm, das Pferd wurde auch wieder ruhiger und reitbar. Doch jetzt nach ca 4 monaten hat die käuferin sich bei meiner Freundin gemeldet, bei dem 8 j Wallach wurde ein Sehenschaden festgestellt, angeblich hätte das Pferd den auch schon länger. Muss meine Freundin als Privatverson das Pferd jetzt zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten? Sie wusste wirklich nicht das das Pferd was mit den Sehnen hatte weil das Pferd nie klamm gegangen ist und auch nie lahmte.

LG CH.S (fragend)

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