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Überlassungsvertrag
Ich habe ein Tier übernommen mit folgendem Vertrag:
Vertrag über die Überlassung eines Tieres zwischen A und mir.
1.Die Stadt A überlässt mir auf Dauer und ohne Zahlung eines Kaufpreises das Tier C.
2. Ich muss eine artgerechte Haltung zusichern. Eine Rücknahme des Tieres durch A ist nicht möglich.
3. Das Tier darf nicht geschlachtet werden.
4. Die Transportkosten trage ich.
Wer ist nun Eigentümer des Tieres und darf ich das Tier weiterveräußern?
So jetzt meckert nicht alle gleich wieder, ich habe nicht vor das Vieh, es handelt sich um eine Kuh, weiter zu verkaufen oder zu schlachten. Sie soll bei uns die Weiden pflegen.
Nun ist sie auch da und alles klappt ganz gut, aber mich würde es doch interessieren wie es mit den Eigentumsverhältnissen aussieht, im Vertrag steht ja auch nur etwas von nicht schlachten und nciht von nicht verkaufen o.ä. Was wäre wenn es mit der Kuh nicht klappen sollte?
Kennt jemand eine Definition von Überlassen, die auf so einen Fall passt?
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